Weihnachtsgruß 2017

Liebes Schulteam der 9. Grundschule,

 

 

wieder einmal neigt sich ein spannendes, ereignisreiches und nicht selten anstrengendes Jahr dem Ende entgegen. Es ist Zeit, ein wenig inne zu halten, zu rekapitulieren und Bilanz zu ziehen. Vieles hat sich getan im Jahr 2017.

 

 

Unsere „alte“ 9. Grundschule hat eine neue Außenansicht mit moderneren Fenstern bekommen, Raumkonzepte wurden umgestellt und Klassenzimmer farbig gestrichen. Aber nicht nur bauliche Änderungen haben stattgefunden. Dass sich eine Schule auch konzeptionell immer weiterentwickelt, wurde mit der Umstellung auf ein anderes Lehrwerk und der Einführung eines Förderbandes deutlich. Des Weiteren wird an der Hausordnung und den geltenden Regeln sowie den Konsequenzen bei Verletzung derer fortlaufend gearbeitet.

 

 

Wir verstehen Schüler, Eltern, Erzieher und Lehrer als Teile einer großen Gemeinschaft, die diese Schule zu dem machen, was sie ist. Für bestmögliche Ergebnisse müssen alle an einem Strang ziehen, eben als Team arbeiten. Dass diese Teamarbeit in diesem Jahr gut funktioniert hat, haben viele gelungene Veranstaltungen, Feste, Projekte und Ausflüge gezeigt.

 

 

Ein ganz herzliches Dankeschön an alle Schüler und Schülerinnen, Eltern, Geschwister, Verwandte, Freunde und freiwillige Helfer, die uns in diesem Jahr beim Schulalltag sowie der Schulentwicklung unterstützt haben. Wir freuen uns auf weiterhin gute Kooperation, Eigeninitiative und nicht zuletzt auf ein weiteres spannendes und ereignisreiches neues Jahr.

 

 

Ein besinnliches und frohes Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch

wünscht

das Kollegium der 9. Grundschule

 

9. Schule – Grundschule der Stadt Leipzig

Gersterstraße 74

04279 Leipzig

+49 (0) 341 3338734-0

Unsere Schule nimmt am

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Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.